Information zur Absenkung der EEG-Umlage

Der Gesetzgeber hat zur Entlastung der Energieverbraucher jetzt beschlossen, die sogenannte „EEG-Umlage“ ab dem 01. Juli 2022 auf null zu reduzieren. Diese Reduzierung geben wir in vollem Umfang an unsere Kundinnen und Kunden weiter.

In den letzten Wochen und Monaten ist aufgrund der gestiegenen Energiepreise vermehrt über eine Entlastung von Stromkundinnen und -kunden diskutiert worden. Der Gesetzgeber hat zur Entlastung der Energieverbraucher jetzt beschlossen, die sogenannte „EEG-Umlage“ ab dem 01. Juli 2022 auf null zu reduzieren (also faktisch wegfallen zu lassen).

Diese Entlastung gibt die PRO-E Preußisch Oldendorfer Energieversorgung selbstverständlich in vollem Umfang an ihre Kundinnen und Kunden weiter.

Wichtig für unsere Kunden: Unabhängig vom gewählten Stromtarif erfolgt die Absenkung in voller Höhe zum Stichtag automatisch und unkompliziert.

Gerne möchten wir im Folgenden über die wesentlichen Änderungen informieren.

Was bedeutet der Wegfall der EEG-Umlage?

Die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 Cent/kWh bedeutet eine Verringerung des derzeitigen Arbeitspreises (Strom) in Höhe von 3,723 Cent/kWh (netto) bzw. 4,43 Cent/kWh (brutto).

Müssen unsere Kundinnen und Kunden etwas tun, um von dem Wegfall der EEG-Umlage zu profitieren?

Nein, unsere Kundinnen und Kunden müssen sich um nichts kümmern. Die Absenkung der EEG-Umlage wird automatisch weitergegeben.

Ab wann wird der Wegfall der EEG-Umlage berücksichtigt?

Unsere Kundinnen und Kunden profitieren von der Absenkung der EEG-Umlage bereits ab dem 01.07.2022, denn wir geben den Wegfall der EEG-Umlage vollumfänglich ab diesem Tag weiter.

Wie wird der Jahresverbrauch mit bzw. ohne EEG-Umlage berechnet?

Für eine exakte Aufteilung Ihrer verbrauchten Strommengen besteht für unsere Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, ihren Zählerstand vom 30.06.2022 an folgende E-Mail-Adresse: kundencenter@stadtwerke-luebbecke.de zu senden oder in unserem Kundenportal zu hinterlegen.

Sollten uns keine Zählerstände mitgeteilt werden, erfolgt eine zeitanteilige rechnerische Abgrenzung der Verbrauchswerte jeweils zum alten und neuen Preis, wobei wir jahreszeitliche Verbrauchschwankungen auf der Grundlage der maßgeblichen Erfahrungswerte berücksichtigen.

Müssen die monatlichen Abschläge angepasst werden?

Nein, die monatlichen Abschläge bleiben zunächst bis zur kommenden Jahresverbrauchsabrechnung gleich. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Abschlagszahlungen unverändert bleiben.

Wann wird der Wegfall der EEG-Umlage für unsere Kundinnen und Kunden finanziell „sichtbar“?

Ab dem Stichtag 01.07.2022 berechnen wir die EEG-Umlage nicht mehr an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Da monatliche Abschläge gezahlt werden – und diese vorerst unverändert bleiben – wird die Entlastung erst mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung sichtbar. Der vom Gesetzgeber vorgesehene Entlastungseffekt wird damit zwar sofort mit Inkrafttreten wirksam, aber erst in der nächsten Jahresschlussrechnung ausgewiesen.

Gerne stehen wir unseren Kundinnen und Kunden für weitere Rückfragen zur Verfügung.

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